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Gladbeck – Ein Großteil der Technischen Gebäudeausrüstung wird heute im Rahmen von Sanierungs- bzw. Modernisierungsarbeiten in Gebäude eingebracht. Häufig treffen Architekten und TGA-Planer dabei auf Sonderdecken wie Holzbalkendecken, Kappendecken, Hohlziegeldecken etc. Da für diese in den meisten Fällen der unter brandschutztechnischen Gesichtspunkten relevante Bestandsschutz etwa durch eine Nutzungsänderung nicht greift, stellt sich die Frage, wie solche Gebäude brandsicher und zugleich zulassungskonform ausgeführt werden können. Rockwool Technical Insulation (RTI) hat deshalb gemeinsam mit dem IBMB Braunschweig Lösungsansätze für Rohrdurchführungen in Sonderdecken erarbeitet und gutachterlich bewerten lassen. Holzbalkendecken, Rippendecken, Hohlziegeldecken, Kappendecken – viele historische Gebäude verdanken u. a. einer dieser Deckenformen ihren individuellen Charakter. Doch für Architekten und Planer bargen sie bislang Unsicherheiten, da der Markt für diese Sonderdecken praktisch keine durch allgemeine bauaufsichtliche Verwendbarkeitsnachweise klassifizierten Abschottungssysteme anbot. Entsprechend problematisch war es, die erforderlichen brandschutztechnischen Nachweise zu führen. Aufbauend auf in unzähligen Brandversuchen gesammeltem Brandschutz-Know-how haben die Brandschutz-Spezialisten von RTI nun gemeinsam mit dem IBMB Braunschweig Lösungsansätze für Rohrdurchführungen in Sonderdecken erarbeitet. Aufgrund umfangreicher RTI Brandprüfergebnisse konnte das IBMB Braunschweig eine gutachterliche Stellungnahme erstellen. Wobei die Ausführung der Rohrdurchführungen sich sehr nahe an die Ausführung der bewährten und bei Verarbeitern wie Planern bekannten „Conlit“ Rohrabschottungen anlehnt. Kernstücke der jetzt begutachteten Abschottungssysteme sind dabei die „Conlit Schale“ sowie das „Conlit Penetration Board“. Durch ihren Einsatz wird nachgewiesenermaßen die Übertragung von Feuer und Rauch auch durch Sonderdecken wirkungsvoll verhindert. Mit der Feststellung des IBMB, dass die Ausführungen im baujuristischen Sinne eine „nicht wesentliche“ Abweichung zu den regulären „Conlit“ ABP darstellen, bilden diese in Verbindung mit der neuen gutachterlichen Stellungnahme den bautechnischen Verwendbarkeitsnachweis. Die gutachterliche Stellungnahme sowie sämtliche ABP und weitere Montagehinweise können kostenfrei unter service.technik@rockwool.de angefordert werden.
Quelle: Deutsche Rockwool Mineralwoll GmbH & Co. OHG
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