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| Wahlfreiheit beim Energieausweis endet bald |
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| 17.09.2008 |
BERLIN. Noch bis zum 1. Oktober 2008 haben Hausbesitzer die freie
Wahl, ob sie für ihr Gebäude einen bedarfs- oder
verbrauchsorientierten Energieausweis ausstellen lassen möchten,
gleich, wie alt das Anwesen ist. Daran erinnert der Verband Privater
Bauherren (VPB). Beim verbrauchsorientierten Ausweis wird der
tatsächliche Verbrauch einer Immobilie zu Grunde gelegt, beim
bedarfsorientierten wird der Energiebedarf eines Hauses aufgrund
seiner Bauweise berechnet. Im ersten Fall hängt das Ergebnis
maßgeblich von den Bewohnern ab und lässt sich nicht ohne weiteres auf
neue Bewohner übertragen. Anders beim bedarfsorientierten Ausweis. Er
setzt eine umfangreiche bautechnische Untersuchung voraus, die dann
auch im dazugehörigen Gutachten objektive Werte liefert. Damit können
potenzielle Käufer oder Mieter den tatsächlichen Energieverbrauch
einer ins Auge gefassten Immobilie beurteilen und Angebote
vergleichen. Dieser bedarfsorientierte Ausweis wird ab 1. Oktober
Pflicht für alle bislang unsanierten Ein- bis Vierfamilienhäuser aus
der Zeit vor 1978, die die Anforderungen der ersten
Wärmeschutzverordnung von 1977 nicht einhalten.
Quelle: Verband Privater Bauherren (VPB)
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Suchworte für diese Mitteilung:
bedarfsorientierter ,verbrauchsorientierter, Energieausweis, Energieverbrauch, Immobilie
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| Eintrag verfasst von: Uwe Dallmann (eingetragen am: 17.09.2008; zuletzt geändert am: 17.09.2008 10:43) |
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