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| 03.04.2008 |
Der Europäische Gerichtshof hat in seinem Urteil vom 3.4.2008 festgestellt, dass öffentliche Auftraggeber die Vergabe von öffentlichen Aufträgen nicht an die Einhaltung von Tarifverträgen knüpfen dürfen. Dies gilt jedenfalls dann, so die Auffassung des Gerichts, wenn der geforderte Tarifvertrag nicht für allgemeinverbindlich erklärt wurde. Der Europäische Gerichtshof widerspricht damit der Rechtsauffassung des Bundesverfassungsgerichts, welches auf Basis des Berliner Vergabegesetzes eine derartige Kopplung für zulässig erachtet hatte.
„Damit bestätigt der Gerichtshof die von der Fachgemeinschaft Bau Berlin und Brandenburg seit Jahren vertretene Auffassung, dass vom Land Berlin bei der Vergabe öffentlicher Aufträge allenfalls die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohnes verlangt werden darf“, erklärt der Hauptgeschäftsführer der Fachgemeinschaft Bau, Rechtsanwalt Wolf Burkhard Wenkel. Weitergehende Forderungen des Landes Berlin zur Abgabe von umfassenden Tariftreueerklärungen bei der Auftragsvergabe seien damit rechtswidrig. „Wir fordern den Senat daher eindringlich auf, auf Tariftreueerklärungen sofort zu verzichten und das Berliner Vergabegesetz umgehend anzupassen“, so Wenkel.
Quelle: Pressesprecherin der Fachgemeinschaft Bau Berlin und Brandenburg e.V.
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