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| 21.11.2007 |
BERLIN/BREMEN. "Die Bauabnahme ist der wichtigste Rechtsakt nach der
Unterzeichnung des Kaufvertrags", erläutert Ulrich Schiffler,
Bausachverständiger des Verbands Privater Bauherren (VPB) in Bremen.
"Mit der offiziellen Bauabnahme gehen alle Gefahren und Risiken auf
den Bauherrn über. Außerdem beginnt die Gewährleistungsfrist." Weil
die Bauabnahme für alle Bauherren enorme Konsequenzen hat und dabei
vieles schief gehen kann, hat der VPB jetzt den Ratgeber "Vorsicht bei
der Bauabnahme!" herausgegeben. Er kann auf den Internetseiten des
Verbraucherschutzverbandes (www.vpb.de) unter den Stichworten
"Services" und "Kostenlose Angebote" kostenlos heruntergeladen werden.
"Gerade Schlüsselfertiganbieter versuchen immer wieder, ihre Bauherren
zur schriftlichen, formlosen Bauabnahme zu überreden", weiß Ulrich
Schiffler aus langjähriger Erfahrung. Das spare Zeit, behaupten viele
Firmen. Darauf dürfen sich Hauskäufer aber auf keinen Fall einlassen,
warnt der Bausachverständige. Der Bauherr sollte immer auf einem
offiziellen Termin direkt auf der Baustelle bestehen, auf einer so
genannten förmlichen Bauabnahme. Wer das nicht tut, warnt der VPB,
läuft Gefahr auf enormen Schadenssummen sitzen zu bleiben.
Bausachverständiger Schiffler kennt erschreckende Beispiele: Im Streit
trennten sich Bauunternehmer und Bauherr vorzeitig. Der Bauvertrag
wurde gekündigt, eine offizielle Bauabnahme damit fällig. Beim
abschließenden Gutachten stellte der VPB-Sachverständige Schäden in
Höhe von 88.000 Euro fest - bei reinen Baukosten von 250.000 Euro.
"Noch gravierender war ein anderer Fall: Ein Ehepaar hatte ein Haus
samt Grundstück für 151.000 Euro gekauft. Bei der Bauabnahme wurden
Schäden im Gegenwert von 157.000 Euro entdeckt. Die Kosten zur
Mängelbeseitigung lagen also deutlich über den Haus- und
Grundstückskosten", resümiert Ulrich Schiffler Berateralltag.
Wie kann es zu solch teuren Mängeln kommen? Der Baufachmann kennt die
Antwort: "Häufig liegt der Fehler bereits im Rohbau. Wenn dort etwas
schief geht, dann ist das später am fertigen Haus nur noch mit ganz
erheblichem Aufwand zu korrigieren." Deshalb ist die regelmäßige
Baukontrolle während der Bauzeit so wichtig. Werden Fehler rechtzeitig
entdeckt, können sie ohne allzu großen Aufwand behoben werden. "Leider
kommen viele Bauherren erst, wenn das Haus fast fertig ist. Dann ist
es aber für schnelle und preisgünstige Reparaturen zu spät."
"Mängelbeseitigung ist zwar grundsätzlich Sache des Bauunternehmers"
räumt Bausachverständiger Schiffler ein, "aber viele Firmen
kalkulieren heute extrem knapp. Sie können solch hohe Summen für
nachträgliche Arbeiten gar nicht aufbringen und melden deshalb oft
Insolvenz an." In dem Fall hat dann der Bauherr das Nachsehen: Er
bleibt auf der mangelhaften Immobilie sitzen. Sein Kapital steckt im
unfertigen Haus, weiteres Geld hat er meist nicht. Und ein Rechtstreit
verspricht kaum Aussicht auf Erfolg, weil beim Unternehmer nichts mehr
zu holen ist.
"Wir können Bauherren deshalb nur dringend zur kontinuierlichen
Kontrolle ihres Projekts raten, nicht nur zur Bauabnahme, sondern
bereits vor Vertragsabschluss sowie während der gesamten Bauzeit",
empfiehlt der Fachmann. Allein durch diese Qualitätskontrolle lassen
sich Mängel in Höhe von durchschnittlich 25.000 Euro pro Bauprojekt
verhindern. Das weiß der Verbraucherschutzverband aus den Erfahrungen
seiner bundesweit tätigen Sachverständigen. Je nach Größe des Objekts
sind vier bis fünf Termine während der Bauzeit üblich. "Weil aber auch
auf gut betreuten Baustellen bis zum Schluss etwas schief gehen kann,
muss der letzte Termin immer die förmliche Bauabnahme sein",
bekräftigt Ulrich Schiffler. "Bauherren sollten darauf niemals
verzichten."
Weitere Informationen beim Verband Privater Bauherren (VPB) e.V.,
Bundesbüro, Chausseestraße 8, 10115 Berlin, Telefon 030 2789010, Fax:
030 27890111, E-Mail: info@vpb.de, Internet: www.vpb.de.
Quelle: Verband Privater Bauherren (VPB)
zusätzliche Dokumente:
VPB-Ratgeber "Bauabnahme"
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