Archiveintrag: Tarifvertrag über Mindestlöhne im deutschen Baugewerbe allgemeinverbindlich erklärt!
01.09.2005
„Die Bauindustrie begrüßt die Allgemeinverbindlicherklärung des Tarifvertrages zur Regelung der Mindestlöhne im Baugewerbe durch das Bundeswirtschaftsministerium. Vor dem Hintergrund des enormen Lohngefälles innerhalb der Europäischen Union schafft dieser Schritt den Bauunternehmen die gewünschte Atempause im laufenden Strukturanpassungsprozess.“ Mit diesen Worten kommentierte heute in Berlin der Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie, Rechtsanwalt Michael Knipper, den Erlass der Fünften Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im Baugewerbe durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit. „Ohne Mindestlöhne sind heimische Bauarbeiter zur Zeit nicht wettbewerbsfähig. Die europäische Einigung führt zu unvermeidbaren Anpassungsprozessen, die mit Hilfe von Übergangs- und Mindestlohnregelungen abgefedert werden müssen.“