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Archiveintrag: Rigips: Trockenbauwand trifft Stahlbauteil
16.03.2005
Rigips erleichtert Ausführung mit neuem Brandschutz AbP
Meldung vom 16. März 2005

Gelsenkirchen – Brandschutzsichere Anschlüsse von Rigips Wandsystemen an Stahlbauteile sind dank eines neuen Allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnisses (AbP) des Herstellers nun als Ganzes nachgewiesen, ausgeführt in einer besonders montagefreundlichen Befestigungstechnik. Sie müssen also nicht mehr im Einzelfall nachgewiesen werden. Ausgeführt mit Brandschutzsystemen von Rigips gelten sie nach dem neuen ABP als Kombination von Einzelbauteilen als brandschutzsicher bis F90. Die geprüfte, besonders zeitsparende Befestigungstechnik ist nun erstmalig bei diesen Anschlüssen auch im vorbeugenden Brandschutz zugelassen.

Bauteile, die Trennwände unterstützen oder aussteifen, müssen in ihrer Wirkung mindestens die gleiche oder eine höhere Feuerwiderstandsklasse besitzen wie die Wände selbst. So schreibt es die DIN 4102, Teil 4 vor. Dies bedeutet für Stahlträger und Stahlstützen, dass sie im Bereich der Anschlüsse von F 90 Trennwänden feuerbeständig und bei Anschlüssen von F 30 Trennwänden feuerhemmend bekleidet werden müssen. Der Nachweis hierfür musste bisher stets für jeden Einzelfall durch eine individuelle Prüfung und in Abstimmung mit den regionalen Behörden geführt werden – eine zeitaufwändige und für den Montagebetrieb riskante Situation. Wird eine solche Einzelfallprüfung nämlich nicht ordnungsgemäß durchgeführt, drohen erhebliche Kosten für nachträgliche Prüfungen oder Sanierungen. Mit dem neuen ABP wird nun der Anschluss von Rigips-Wandsystemen an Stahlträger und -stützen in einer besonders zeitsparenden Montagetechnik für alle entsprechend ausgeführten Baumaßnahmen als brandschutzsicher nachgewiesen – die Prüfung im Einzelfall entfällt, das AbP genügt als Nachweis. Es muss keine gesonderte Zustimmung der örtlichen Behörde eingeholt werden. Hierdurch reduzieren sich Aufwand und Risiko für den verarbeitenden Betrieb erheblich.

Neue Befestigungstechnik spart Montagekräfte
Bisher wurde bei einer Bauteilkombination ohne Anschlussnachweis immer eine Unterkonstruktion zwischen Bekleidung und Stahlträger eingebracht, die den Verarbeiter Zeit und Geld kostet. Eine Montage in dieser traditionellen Befestigungstechnik kann nur durch zwei Monteure ausgeführt werden.

Die durch das Rigips ABP nun für den Brandschutz zugelassene Technik kann dagegen von einem Monteur allein ausgeführt werden. Die Unterkonstruktion bei Wandanschlüssen im Flanschbereich kann ebenso entfallen wie die sonst vorgeschriebenen 5 mm Abstand der Brandschutzbekleidung zur Stahlstütze. Die vorkonfektionierten Ridurit Feuerschutzplatten können direkt auf der Stütze befestigt werden.

Konventionell werden Anschlüsse an Trennwände im Brandschutz mit Dübeln oder Schrauben hergestellt. Im geprüften Rigips-Brandschutzsystem erfolgt die Befestigung der Wandunterkonstruktion an Massiv-, Stahl- oder Holzbauteilen schnell und einfach mit einem Gassystemgerät oder wahlweise einem Bolzenschubwerkzeug (z.B. Hilti, ITW Spit). Dabei wird die Beplankung mit der Stütze in einem Arbeitsgang befestigt. Diese Form der Montage war bisher bei Anschlüssen von Trennwänden an bekleidete Stahlstützen im Brandschutz nicht zugelassen, da es hierfür kein Prüfzeugnis gab.

Direkte Befestigung in einem Arbeitsgang
Nun dürfen die Unterkonstruktionen einer Rigips-Trennwand mit Brandschutzfunktion mit Nägeln im Abstand von 300 mm direkt am Ridurit beplankten Stahlträger befestigt werden. Das spart Kraft und Zeit.

Bei einem Anschluss an Stahlträger kann außerdem auf die bisher vorgeschriebene Stoßhinterlegung im Flanschbereich verzichtet werden. Die Trennwand übernimmt die Funktion der Stoßfugenhinterlegung, indem sie die Fugen im Brandfall zusammenhält. Darüber hinaus schützt die Trennwand den Stahlträger im Brandfall, indem sie verhindert, dass er allseitig dem Feuer ausgesetzt wird.

Rückfragen rund um das Thema Anschlüsse an Trennwände mit Stahlstützen und Stahlträgern im vorbeugenden Brandschutz beantwortet der zuständige Rigips-Außendienst oder der Zentrale Technische Service von Rigips unter Telefon 01805 / 671 596.

Das Allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnis für Rigips-Wandsysteme mit der Nummer P-3956/1013-MPA BS kann über die Rigips-Vertriebsmitarbeiter, unter www.rigips.de oder ebenfalls über den Zentralen Technischen Service angefordert werden.

Mit dem neuen Allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnis von Rigips wird der Anschluss von Rigips-Wandsystemen an Stahlträger als brandschutzsicher nachgewiesen – die Prüfung im Einzelfall entfällt, das AbP genügt als Nachweis.

Quelle: Rigips

 
Weitere Informationen:
  Rigips

  Trockenbauforum.de


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Suchworte für diese Mitteilung:
Trockenbauwand, Stahlbauteil, Feuerwiderstandsklasse, Bauteile, Trennwände, Behörden, Brandschutz, Befestigungstechnik, Brandschutzsystemen, Rigips, Stahlträger, Brandfall, Ridurit, Unterkonstruktionen
 


 
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Eintrag verfasst von: Uwe Dallmann (eingetragen am: 16.03.2005; zuletzt geändert am: 05.05.2005 00:00)
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