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| Archiveintrag: Was bringt 2005 ? |
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| 15.03.2005 |
Das Urteil des Bundesarbeitsgerichtes vom Juli 2004 war für uns in der BIG, insbesondere für unsere Tarifexperten und Spezialisten ein herber Rückschlag. Die völlige Abkehr von der bisherigen Rechtsprechung, dass spezielle Tarifabkommen allgemeine ersetzen, war weder vorauszusehen, noch ist dies nachvollziehbar.
Eine frühere Umfrage der Trockenbau-Akustik hat bestätigt, dass über 90 % der Trockenbauunternehmen die Pflichtmitgliedschaft bei den Sozialkassen Bau (ULAK / ZVK) ablehnen, weil sie ineffektiv ist, mit hohen Kosten verbunden und für die Arbeitnehmer geringen Nutzen bringt – in der heutigen Zeit ist eine zentrale Zwangsabwicklung von Urlaubsvergütungen unnötig und nicht gerechtfertigt. Die Wanderbewegungen von Bauarbeitern, wie in der Mitte des vorigen Jahrhunderts gibt es nicht mehr – im Trockenbau schon gar nicht! Mit dem Urteil des BAG wird ein unnötiges, uneffektives und teures System zementiert und für allgemeinverbindlich erklärt.
Die Interessenslage ist ganz klar: Die großen Baukonzerne und auch die großen deutschen Bauunternehmen haben in der Vergangenheit ihr gewerbliches Personal massiv abgebaut. Sie konzentrieren sich auf den Bereich Baumanagement, Bauprojektierung und lassen die tatsächlichen Bauaufgaben von kleinen und mittelständischen Unternehmen ausführen. Damit entziehen sich die großen Baukonzerne ganz elegant ihren Verpflichtungen gegenüber den Sozialkassen BAU / ULAK. Die Anwartschaften ihrer früheren Mitarbeiter bestehen jedoch weiter. Die Kosten tragen heute die kleinen und mittelständischen Unternehmen mit ihren Mitarbeitern. Deshalb muss das System auch in der Umlagepflicht mit massivem Zwang und mit über 40.000 Gerichtsverfahren jährlich durchgesetzt werden.
Durch § 1 AEntG und die damit verbundene Bürgenhaftung kommen jetzt zusätzliche Risiken, die in keiner Weise mehr beherrschbar sind, auf die kleinen und mittelständischen Unternehmen zu. Das System SOKA-BAU führt zu massiven Insolvenzen und Arbeitsplatzverlusten in der Branche. Die gesamte Branche wird "atomisiert". Es bilden sich Sub-Sub- und Untersubketten, bestehend aus Kleinstfirmen und Ich-AG´s, die dann wiederum nicht mehr ULAK-pflichtig sind.
Verschiedene andere Bereiche, die weniger als 50 % Bauleistung ausführen, sind überhaupt nicht ULAKpflichtig. Es kommt zu massiven Wettbewerbsverzerrungen.
Die gesamte Situation ist untragbar, insbesondere für die Mitgliedsunternehmen der BIG. Hier bedarf es dringend und schnell einer politischen Lösung!
Wer zudem meint, mit einem möglichst hohen Mindestlohn deutsche Arbeitsplätze am Bau zu sichern, „ist auf dem Holzweg“. Trotz eines extrem hohen Mindestlohnes, einer strengen Allgemeinverbindlichkeitserklärung sowie massiver Kontrollen hat sich das Preisniveau im Markt nicht konsolidiert, sondern ist in den letzten Jahren weiter abgesunken. Im Jahr 2003 sind über 70.000 Arbeitsplätze am Bau verloren gegangen, für 2004 rechnet man mit weiteren 30.000 – 35.000 Arbeitsplatzverlusten.
Ein hoher Mindestlohn verstärkt nur den Druck auf die gewerblichen Arbeitnehmer, die für diesen hohen Mindestlohn Gegenleistung erbringen müssen. Wer nicht in der Lage ist, diese Gegenleistung zu bringen, wird freigesetzt. Arbeitslos – kann das die Lösung sein?
Der Wettbewerbsdruck auf die deutschen Arbeitnehmer im Trockenbau ist in den letzten Jahren noch einmal massiv angestiegen und wird durch die EU-Osterweiterung noch weiter ansteigen.
Ein Zwangsmitgliedschaftssystem ZVK / ULAK, in dem die Unternehmen heute die Lasten der Vergangenheit schultern und tragen müssen, ein Mindestlohn, der um 25 % höher ist als in vergleichbaren Gewerken (z.B. im Dachdeckerhandwerk oder im Elektrohandwerk) und eine Risikoabwälzung durch Bürgenhaftung auf die Unternehmen, die noch Arbeitnehmer beschäftigen, löst das Problem in keiner Weise, sondern verschärft es.
Es stellt sich tatsächlich die Frage, ob hier Ursache und Wirkung nicht total verkannt werden.
Der massive Verlust von Arbeitsplätzen am Bau (seit 1996 sind über 750.000 Arbeitsplätze am Bau verloren gegangen), die extrem hohe Anzahl an Insolvenzen von Unternehmen im Bau, sprechen eine klare Sprache – die Fakten zeigen, dass es so nicht weitergehen kann.
Die Forderung der BIG:
Gewerke-spezifische Tarifvereinbarungen müssen möglich sein
Betriebliche Bündnisse für Arbeit müssen möglich sein
Umwandlung der Zwangmitgliedschaft in den Sozialkassen Bau in ein freiwilliges Versicherungssystem mit einer effektiven Abwicklung und attraktiven Leistungen
Bekämpfung der Schwarzarbeit in allen Bereich - Ja!
Risikoverlagerung ohne jegliche Absicherungsmöglichkeit auf kleine und mittelständische Unternehmen durch Bürgenhaftung - Nein!
(z.B. Die Sozialversicherungsträger und die SOKA-Kassen BAU könnten verpflichtet werden, verbindliche Unbedenklichkeitsbescheinigungen auszustellen. Wer entsprechend eine verbindliche, aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung vorweisen kann und als Auftraggeber diese korrekt und sorgfältig geprüft hat, wird von der Bürgenhaftung freigestellt.)
Dies sind zentrale Aufgaben, welche die BIG in 2005 massiv angehen muss. Wenn hier keine Lösungen gefunden werden, sind weitere Trockenbaubetriebe existenziell bedroht, Arbeitsplätze werden vernichtet und der Trockenbau wird insgesamt massiv geschädigt.
Sie sehen, es gibt auch in 2005 viel zu tun - und auch die höchstrichterliche Rechtssprechung des Bundesarbeitsgerichtes kann sich wieder ändern. Wir müssen ständig auf unsere Probleme im Trockenbau hinweisen und dies in allen Bereichen – dafür brauchen wir eine starke BIG und dafür lohnt es sich, BIG-Mitglied zu sein!
Quelle: BIG
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| Weitere Informationen: | BIG |
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Suchworte für diese Mitteilung:
Trockenbau, Akustik, Baukonzerne, Trockenbauunternehmen, Pflichtmitgliedschaft, Sozialkassen, ULAK, ZVK, Mindestlohn, Bürgenhaftung, Tarifvereinbarungen, Unbedenklichkeitsbescheinigungen, Bürgenhaftung
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| Eintrag verfasst von: Uwe Dallmann (eingetragen am: 15.03.2005; zuletzt geändert am: 05.05.2005 00:00) |
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