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Archiveintrag: Gültigkeit des BIG-Tarifvertrages- Mindestlohn / SOKA-Bau trotz BIG-Tarifvertrag?!
19.12.2004
Das Bundesarbeitsgericht hat in den letzten Jahren durch verschiedene Urteile immer wieder bestätigt, dass ein speziellerer Tarifvertrag einen allgemeinen Tarifvertrag verdrängt. D. h. dass die speziellere Tarifvereinbarung für die tarifgebundenen Unternehmen dann gültig ist. Wir konnten also bis zuletzt davon ausgehen, dass der BIG-Trockenbautarifvertrag, geschlossen mit den Christlichen Gewerkschaften, als speziellerer Tarifvertrag Gültigkeit hat.

Mit seiner letzten höchst richterlichen Rechtssprechung im Sommer dieses Jahres hat der 10. Senat des Bundesarbeitsgerichtes (BAG) sich von der bisherigen Rechtsauffassung gelöst und eine völlige Kehrtwende vollzogen. Der BAG hat hier kurz gefasst festgelegt, dass für den Bereich Mindestlohn und SOKA-Kassen Bau grundsätzlich die Allgemeinverbindlichkeitserklärung des Bundeswirtschafts-/Arbeitsministers grundlegend gilt. Somit gilt der Rahmentarifvertrag Bau mit den darin festgelegten Mindestlöhnen und SOKA-Kassen Bau Umlagepflicht für alle Betriebe, die von der Baubetriebeordnung erfasst sind und mehr als 50 % Leistungen aus dem Bereich der Baubetriebeordnung durchführen. Dies betrifft einen Großteil der Trockenbauer/Ausbauunternehmen. Mit dieser verbindlichen Regelung wurde eine massive Wettbewerbsverzerrung durch das Bundesarbeitsgericht (BAG) zementiert; denn Betriebe, die nicht unter die SOKA-Kassenpflicht fallen, haben einen enormen Wettbewerbsvorteil durch günstigere Lohnzusatzkosten, können ihre Leistungen günstiger anbieten und verdrängen somit SOKA-Kassenpflichtige Betriebe vom Markt.

Die bereits auch bisher laufende "Atomisierung" einer gesamten Branche - d. h. dass sich die Betriebe in immer kleinere Einheiten aufspalten, Ich-AG"s gegründet werden, Subunternehmerketten beauftragt werden - wird also weiter massiv vorangetrieben. Dem Unternehmer, der sich korrekt an die rechtlichen Grundlagen und Vereinbarungen hält und SOKA-Kassen Bau umlagepflichtig ist, wird die Geschäftsgrundlage nachhaltig entzogen.

Nachdem sich die großen Bauindustrieunternehmen von ihren gewerblichen Arbeitnehmern fast vollumfänglich getrennt haben und heute überwiegend im Baumanagement und -Projektierung tätig sind und ihre gewerblichen Leistungen fast ausschließlich von Nachunternehmern ausführen lassen, ist es so, dass heute die klein- und mittelständischen Unternehmen die Altlasten der SOKA-Kassen aus der Vergangenheit im Umlagesystem finanzieren. Große Teile der Bauwirtschaft haben sich also ganz elegant aus dem Umlagesystem verabschiedet und diese Lasten den heute überwiegend kleinund mittelständischen Unternehmen aufgebürdet, die unter dieser Last zugrunde gehen. In der Folge werden massiv Arbeitsplätze abgebaut. Wir haben im Jahr 2004 im Baubereich einen Höchststand an Insolvenzen bei den Unternehmen.

Für die Mitgliedsunternehmen der BIG ist die aktuelle Situation völlig unakzeptabel. Wir werden alle der BIG zur Verfügung stehenden Mittel nutzen und auch den Schulterschluss mit anderen, gleichgesinnten Verbänden suchen, um hier eine speziell für die Trockenbauunternehmen der BIG akzeptable Lösung zu finden und insbesondere die massiv wettbewerbsverzerrende Ungleichheit beseitigen.

Die zentrale Forderung der BIG ist:

Entfall der Pflichtmitgliedschaft für die SOKA-Kassen Bau und Umstellung auf ein freiwilliges Versicherungssystem mit entsprechend marktgerechten Gegenleistungen bzw. die vollständige SOKA-Kassenfreiheit für den Bereich Trockenbau. Begründet darin, weil die heutigen Trockenbauunternehmen keine erhöhte Fluktuation von Mitarbeitern haben und selbständig in der Lage sind, Urlaubsgeld für die gewerblichen Mitarbeiter korrekt und pünktlich abzurechnen und zudem nicht bereit sind, in ein ineffizientes SOKA-Kassen Bau-System einzuzahlen und die Altlasten anderer abzuarbeiten.

Es wurde eine Arbeitsgruppe unter der Leitung unseres zuständigen Vorstandsmitglieds Hans Jaeger, unter Beteiligung des Rechtsexperten RA Börries Buchberger sowie der Mitarbeit des BIG-Vorsitzenden Hans Demmelhuber gegründet, um in dieser Sache massiv entgegenzusteuern.


Hans Demmelhuber BIG-Vorsitzender

Quelle: BIG Trockenbau

 
Weitere Informationen:
  BIG Trockenbau

  Trockenbauforum.de


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Suchworte für diese Mitteilung:
Mindestlohn, SOKA, Bau, BIG, Tarifvertrag, Trockenbauunternehmen, Baumanagement, Ausbauunternehmen, Demmelhuber, Jaeger
 


 
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Eintrag verfasst von: Uwe Dallmann (eingetragen am: 19.12.2004; zuletzt geändert am: 05.05.2005 00:00)
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